Linoleum Bodenbelag in einem Miethaus verlegen
Dienstag, der 30. November 2010, 13:18 Uhr von
admin
Was ist zu beachten, wenn man als Mieter eine Mietwohnung- oder ein Miethaus reparieren möchte?
Reparaturen- und Mängelbeseitigungen in Mietwohnungen- und Häusern sind grundsätzlich Vermieter- Angelegenheit. Der Mieter ist daher nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchführen zu lassen. Jeder Mieter ist auf der sicheren Seite, wenn er seinem Vermieter auftretende Mängel unverzüglich anzeigt. Nur in Ausnahmefällen, die durch Dringlichkeit begründet sein müssen, darf der Mieter einen Reparaturauftrag erteilen.
Kostenübernahme von Reparaturen in Mietwohnungen- und Häusern
Die Kostenübernahme für Reparaturen in Mietwohnungen ist gesetzlich im Mietrecht verankert. Doch Vorsicht! Mietverträge können auch Klauseln beinhalten, die den Mieter zu Kleinreparaturen und Instandhaltungen verpflichtet. Das gilt jedoch nur für Einzelreparaturen bis zu einer Höhe von 75 Euro. Darüber hinaus darf der Mieter nicht zur Kasse gebeten werden.
Gründe für Reparaturen, Instandsetzungen und Erneuerungen in Mietobjekten
Reparaturen und Instandhaltungen in Mietwohnungen- und Häusern sind notwendig, um die Mietsache ordnungsgemäß zu erhalten. Zudem haben Mieter aber auch häufig den Wunsch nach Veränderung. Aus diesem Grund, wollen sie Renovierungen vornehmen, die einzig der Verschönerung und Erneuerung dienen. Fliesen,- Teppich,- Parkett- und auch Linoleum Bodenbelag weist nach einigen Jahren Schäden durch Abnutzung auf. Sicherlich können kleine Mängel mit diversen Hilfsmitteln repariert werden, doch bei schlechter werdendem Zustand, sehnt man sich nach einem neuen Bodenbelag.
Vor jeder Reparatur und Erneuerung in Mietobjekten – Zustimmung des Vermieters einholen
Ist der Gedanke einer Erneuerung vollständig ausgereift, gilt es zunächst wieder, den Vermieter zu informieren und um Erlaubnis zu bitten. Denn auch PVC Bodenbelaege, Parkett oder Teppichböden dürfen nicht ohne Weiteres ausgetauscht werden. Ist die Erneuerung des Bodenbelags begründet, hat der Mieter gute Chancen auf Kostenübernahme- oder Beteiligung durch den Vermieter.
Geschrieben in: Bodenbelag | Tags:
0 Trackbacks | Keine Kommentare »